Mit der neuen Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 kommen weitreichende Änderungen auf UAS Betreiber und Fernpiloten zu. Eine neue Einteilung von „Drohnen“ in Kategorien und Klassen sowie neue Anforderungen an die Ausbildung für Fernpiloten stellen Betreiber vor vielen neuen Herausforderungen und Pflichten.
Und wie behält man den Überblick?
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Die nachfolgenden zwei Übersichten sollen dem neuen und erfahrenen Fernpiloten in übersichtlicher Form zeigen, in welcher Kategorie, was zu beachten ist.