DJI, Autel, Yuneec, FPV, VTOLs, Ladetechnik, Drohnenkoffer und vieles mehr!

Willkommen bei FlyingMachines.de

Wir liefern versandkostenfrei ab 100 Euro

  • Kostenloser Versand

    über 100 Euro

  • 5-Star Service

    aus über 500 Bewertungen

  • Wir lieben Drohnen

    Von Piloten für Piloten

  • Top Brands

    Riesen Auswahl

Wir sind offizieller DJI Store für DJI Neo, Avata 2, Goggles 3, Mavic, DJI FPV und mehr.

Die UX11-Drohne von Delair erhält den ersten C6-Stempel der EU, wodurch die BVLOS-Zulassungsanforderungen entfallen

Die UX11-Drohne von Delair erhält den ersten C6-Stempel der EU, wodurch die BVLOS-Zulassungsanforderungen entfallen

Rosalie Romantico |

"Quelle: dronedj.com"

Der französische Drohnen- und Sensorentwickler Delair hat bekannt gegeben, dass sein UX11-Flugzeug das weltweit erste Unternehmens-UAV ist, das die C6-Kategorisierung der Europäischen Union erhalten hat, sodass es ohne vorherige Genehmigung der Aufsichtsbehörden für Flüge außerhalb der Sichtweite (BVLOS) betrieben werden kann.

Das in Toulouse ansässige Unternehmen Delair kündigte am Donnerstag die verbesserte Kennzeichnung seiner UX11-Drohne an und stellte fest, dass die neue C6-Kategorisierung Anforderungen für BVLOS-Missionsgenehmigungen von Behörden gemäß den Vorschriften der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) überflüssig macht. Die Entwicklung markiert einen weiteren Meilenstein in den Bemühungen des Unternehmens, seit seiner Gründung im Jahr 2011 Pionierarbeit für den BVLOS-UAV-Flug zu leisten.

Vor einem Jahrzehnt wurde die DT18 von Delair nach Angaben des Unternehmens zur ersten Drohne der Welt, die die Lufttüchtigkeitszertifizierung für BVLOS-Flüge in zivilen Lufträumen erhielt – die zunächst in Frankreich eingeführt wurde. Es ist nun der Ansicht, dass die Fähigkeit, UX11 im BVLOS-Betrieb ohne vorherige Genehmigung zu fliegen, es zu einem unverzichtbaren Luftposten für Unternehmen und Regierungsbehörden machen wird, die regelmäßig Langstreckenmissionen fliegen.

Das Unternehmen beschreibt das Fahrzeug als eine tragbare Rucksackdrohne mit einem Gewicht von nur 1,4 kg – inklusive Nutzlast – und die in weniger als fünf Minuten aufgebaut und eingesetzt werden kann. Das von Hand gestartete UAV verfügt über ein patentiertes „vogelähnliches Start- und Landedesign“. Diese Konfiguration ermöglicht es ihm, in fast jedem Missionsszenario vertikal zu starten und zu landen. Zu den typischen Anwendungen gehören lineare Inspektionen, Sicherheitsmissionen und Topografieoperationen.

Die UX11-Drohne von Delair, die bereits bei mehreren Hunderttausend zuvor genehmigten BVLOS-Missionen auf der ganzen Welt geflogen ist, verfügt über eine Sendezeit von 80 Minuten und ermöglicht Einsätze mit größerer Reichweite als die Konkurrenz. Damit aktuelle Benutzer des Fahrzeugs von seiner neuen Kategorisierung profitieren können, bietet Delair an, diese UAVs so anzupassen, dass sie das Anbringen der C6-Kennzeichnung ermöglichen.

Seit Anfang 2021 werden Unternehmensdrohnen und größere nicht-professionelle UAVs in Europa nach EASA-Klassen kategorisiert, die ihre jeweiligen Betriebsszenarien unter den Markierungen C0 bis C6 definieren. Laut Delair macht die Qualifikation für den C6-Einsatz die UX11 zur ersten professionellen Drohne, die diesen Rang erreicht, was ihr nach den standardisierten EASA STS-02-Regeln erlaubt, BVLOS-Missionen in jedem Mitgliedsland zu fliegen, ohne dass eine vorherige Genehmigung erforderlich ist.

Aus diesen Gründen nennt Bastien Mancini, CEO von Delair, die Entwicklung einen wichtigen Meilenstein für das Unternehmen und die Kunden und einen enormen Schritt in Richtung eines vereinfachten Routinebetriebs von BVLOS-Missionen in Europa.

„Mit dieser C6-Kennzeichnung wird DELAIR zum führenden BVLOS-Drohnenhersteller in Europa“, sagt Mancini. „Mit dieser Kennzeichnung können wir den gesamten europäischen Markt adressieren … Drohnen sind in Bezug auf Energieverbrauch und CO2-Emissionen viel sparsamer als herkömmliche Mittel wie Hubschrauber. Wir sind stolz darauf, unseren Kunden und ihren Betreibern eine zuverlässige, robuste Drohne (die ab sofort an die neuesten europäischen Vorschriften angepasst ist) zur Verfügung zu stellen.“